Preise
"Du zahlst den Lohn für deine Selbstständigkeit, um bis ans Lebensende zu Hause zu bleiben" S DK
Mein Lohn für die Seniorenbegleitung wird in Stunden abgerechnet. Er ist für das vielfältige Angebot an Dienstleistungen gerecht, das Leben kostet! Wenn man selbstständig in seiner eigenen Häuslichkeit verbringen kann und sich einen Heimplatz sparen möchte, ist das Leben doch viel lebenswerter.
Der Stundensatz von 31,25 Euro ab Juli 2023 ist ein faires Angebot.
Ab Pflegegrad 1-5 wird dieser Stundensatz über die Pflegekasse mit den Leistungsbeträgen verrechnet.
Die Beihilfen für Leistungsbeträge für Pflegeleistungen wurden 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Bei der Anpassung (Erhöhung des Stundensatzes) mache ich nicht mit, nicht auf Kosten der Senioren.
Der Stundensatz für das Jahr 2025 bleibt weiterhin stabil!
Die Leistungen werden in einem Service- und Betreuungsvertrag geregelt
Wenn sie meinen Lohn für diese ehrbare Aufgabe akzeptieren und wir uns gesehen, gesprochen und kennengelernt haben, halten wir meine Dienstleistung in den Umfängen, wie sie es sich wünschen vertraglich fest.
Damit eine ordentliche Rechnung geschrieben werden kann, bestätigen sie die Leistungen, die sie erhalten haben, dazu gibt es ein Nachweisblatt, sie zeichnen ab und somit entstehen keine Ungereimtheiten.
Im Vertrag ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt und das diese schriftlich erfolgen muss, damit für beide Seiten keine Nachtteile entstehen.
Ich möchte eine ehrliche und vertrauenswürdige Basis schaffen, damit wir gemeinsam einen Weg gehen, der einander Nutzen bringt.