Preise
"Du zahlst den Lohn für deine Selbstständigkeit, um bis ans Lebensende zu Hause zu bleiben" S DK
Mein Lohn für die Seniorenbegleitung wird in Stunden abgerechnet. Er ist für das vielfältige Angebot an Dienstleistungen gerecht, das Leben kostet! Wenn man selbstständig in seiner eigenen Häuslichkeit verbringen kann und sich einen Heimplatz sparen möchte, ist das Leben doch viel lebenswerter.
Der Stundensatz von 31,25 Euro ab Juli 2023 ist ein faires Angebot.
Ab Pflegegrad 1-5 wird dieser Stundensatz über die Pflegekasse mit den Leistungsbeträgen verrechnet.
Die Beihilfen für Leistungsbeträge für Pflegeleistungen wurden 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Der Stundensatz wir ab September 2025 auf 32,75 Euro erhöht.
Die Leistungen werden in einem Service- und Betreuungsvertrag geregelt
Wenn Sie meinen Lohn für diese ehrenvolle Aufgabe akzeptieren und wir uns getroffen, gesprochen und kennengelernt haben, werden wir meine Dienstleistungen in dem von Ihnen gewünschten Umfang vertraglich festhalten. Damit eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt, oder über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekassen abgerechnet werden kann. Die Leistungen bestätigen Sie auf einem Nachweisblatt, den Sie unterschreiben. So entstehen keine Missverständnisse.
Im Vertrag ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt, die schriftlich erfolgen muss, um Nachteile für beide Seiten zu vermeiden. Ich möchte eine ehrliche und vertrauensvolle Basis schaffen, damit wir gemeinsam einen Weg gehen, der für beide Seiten von Nutzen ist.